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   BFH, 12.12.1985 - V R 126/80   

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https://dejure.org/1985,6479
BFH, 12.12.1985 - V R 126/80 (https://dejure.org/1985,6479)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1985 - V R 126/80 (https://dejure.org/1985,6479)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - V R 126/80 (https://dejure.org/1985,6479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Begriff des selbständigen Wirtschaftsguts nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten und objektiven Maßstäben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1986, 1193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.08.1971 - V R 18/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Einkommensteuerliche

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 126/80
    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. August 1971 V R 18/71 (BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75) hat es die Errichtung der Hausanschlüsse als nichtselbstverbrauchsteuerbare Erweiterung der vorhandenen Haupt- und Nebenleitungen der Klägerin beurteilt; die Hausanschlüsse seien mit den Haupt- oder Nebenleitungen technisch und organisch derart eng verbunden, daß sie in der Gesamtheit mit diesen ein Wirtschaftsgut bildeten.

    Nach der Systematik dieses Erlasses und der BFHE 103, 282 seien Leitungssysteme (Wasser-, Strom- oder Gasleitungen) in die selbständigen Ortsnetze und die als selbständig anzusehenden Einrichtungen, die diese Ortsnetze versorgen, zu zerlegen.

    Erweiterungen bereits vorhandener Wirtschaftsgüter sind selbst dann kein Selbstverbrauch, wenn aktivierungspflichtiger Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand anfällt (vgl. BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75).

    Auch nach der differenzierenden Auffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75) ist das Leitungsnetz von Strom-, Wasser- und Gasversorgungsanlagen jedenfalls ein einheitliches Wirtschaftsgut, das gegenüber anderen Wirtschaftsgütern solcher Anlagen (z. B. Pumpwerke, Hochbehälter, Quellen- und Brunnenanlagen) selbständig ist.

  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 126/80
    Der Begriff des Wirtschaftsguts im Sinne des § 30 Abs. 2 UStG 1967 ist nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmen (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344, und vom 15. Dezember 1977 V R 59/77, BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246).

    Am selbständigen wirtschaftlichen Wert eines Gegenstands fehlt es, wenn er mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß er nur in der Gesamtheit mit dem anderen Wirtschaftsgut bewertungsfähig ist, als dessen Teil er sich darstellt (BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344).

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 126/80
    Maßgeblich ist, ob nach außen ein einheitliches Ganzes in Erscheinung tritt; bedeutsam dafür ist die betrieblich bedingte Art und Dauer der Verbindung sowie die Abstimmung der verbundenen Gegenstände aufeinander und die betriebliche Zweckbestimmung, insbesondere ein etwaiger Funktions- und Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen (vgl. Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; Urteil vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443).
  • BFH, 26.02.1975 - I R 32/73

    Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 126/80
    Maßgeblich ist, ob nach außen ein einheitliches Ganzes in Erscheinung tritt; bedeutsam dafür ist die betrieblich bedingte Art und Dauer der Verbindung sowie die Abstimmung der verbundenen Gegenstände aufeinander und die betriebliche Zweckbestimmung, insbesondere ein etwaiger Funktions- und Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen (vgl. Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; Urteil vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443).
  • BFH, 28.02.1961 - I 13/61 U

    Steuerliche Anrechenbarkeit von Aufwendungen für Werkzeuge zum Zwecke

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 126/80
    Die selbständige Bewertungsfähigkeit, welche die Einzelbewertung ermöglicht, ist ein dem Begriff des Wirtschaftsguts innewohnendes Merkmal (vgl. Urteil vom 28. Februar 1961 I 13/61 U, BFHE 73, 318, BStBl III 1961, 383).
  • BFH, 15.12.1977 - V R 59/77

    Umrüstung von Untergestellen - Eisenbahn-Kesselwagen - Herstellungskosten -

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 126/80
    Der Begriff des Wirtschaftsguts im Sinne des § 30 Abs. 2 UStG 1967 ist nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmen (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344, und vom 15. Dezember 1977 V R 59/77, BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246).
  • BFH, 13.08.1957 - I 91/56 U

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit - Hausanschlüsse

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 126/80
    In der vorgenannten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. August 1957 I 91/56 U (BFHE 65, 533, BStBl III 1957, 440) ausgeführt, ein Leitungsnetz solcher Anlagen sei regelmäßig eine nicht mehr teilbare Einheit.
  • FG Brandenburg, 18.12.1996 - 3 K 1011/95

    Investitionszulagen für Rohrleitungen; Rohrnetz als unselbständiger Teil der

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  • FG Brandenburg, 03.06.1997 - 3 K 116/96

    Hausanschlussstationen und Fernwärmeleitungen als selbstständige

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  • BFH, 16.12.1987 - X R 12/82

    Versorgungsunternehmen - Leitungsnetz - Aufteilung in mehrere Wirtschaftsgüter -

    Werkanschlußleitungen für Großabnehmer von Ferngas hat der BFH als mit Hausanschlüssen vergleichbar und als unselbständig gegenüber den Haupt- und Nebenleitungen eines überregionalen Gasversorgungsunternehmens angesehen (Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 126/80, Betriebs-Berater - BB - 1986, 1193, unter Bestätigung des Urteils des FG Düsseldorf vom 27. August 1980 VIII (V) 181/76 UM, EFG 1981, 261).
  • FG Brandenburg, 27.02.1996 - 3 K 935/95

    Investitionszulage; Beweglichkeit von Wirtschaftsgütern i. S. des § 2 Satz 1

    Die Unterteilung eines Gesamtrohrleitungsnetzes in mehrere selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter ist nämlich unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 11.01.1991, III R 60/89 , BStBl. II 1992, 5 und 16.12.1987, X R 12/82 , BStBl. II 1988, 539; zur älteren Rechtsprechung vgl. Urteile vom 06.02.1986, V R 119/81 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1986, 374 sowie vom 12.12.1985, V R 126/80 , Betriebs-Berater 1986, 1193 und 19.08.1971, V R 18/71 , BStBl. II 1972, 75) dann geboten, wenn innerhalb der übergeordneten Funktion des gesamten Netzes Sonderfunktionen bestimmter Teile des Netzes feststellbar sind, die diese als selbständige Wirtschaftsgüter erscheinen lassen.
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